Zahnärztliche Mitteilungen

»Während Zahnärzte mittels eines Darlehens zu Eigentümer der Einrichtung werden, verhält es sich beim Leasen ein wenig komplizierter. Denn hier bleibt der Leasing-Geber rechtlich und wirtschaftlich Eigentümer des geleasten Objekts. Darauf verweist der Unternehmensberater Detlef Diehr aus Münster.«

 

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